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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Unterschätztes Risiko: Berufsunfähigkeit
Jedes Jahr werden über 300.000 Arbeitnehmer berufsunfähig. Sie erhalten eine Minimalversorgung von Vater Staat in Höhe von nur 500 Euro.
Finanztest sagt: "Wer nicht am Hungertuch nagen will, muß zwangsläufig selbst vorsorgen" (10/2000).
„Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt” (06/2006).
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In Deutschland wird jeder 4. Arbeitnehmer bis zum Rentenalter berufsunfähig!

Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung

News: Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten

Ihr Auto ist geleast, das Haus noch nicht abgezahlt und die Tochter studiert noch in einer anderen Stadt. Ihr Einkommen deckt gerade alle Kosten. Aber wehe wenn etwas nicht geplantes dazwischen kommt. Ein Autounfall, eine Sturz vom Fahrrad, ein Herzinfarkt, oder ein Schlaganfall. Was machen Sie dann? Ihr Auto und das Haus verkaufen? Ihre Tochter von der Universität holen? Holen Sie sich ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet nur wenige Euro im Monat!
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Jeder vierte Arbeitsnehmer wird vor dem Beginn seiner Rente berufsunfähig. Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung ist der gesetzliche Schutz zur Absicherung nicht ausreichend und sollte deshalb mit dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden. Dies gilt vor allem für Menschen, die nicht über andere zusätzliche Einkünfte verfügen.

Selbständige müssen sich grundsätzlich privat versichern, für sie besteht kein gesetzlicher Rentenanspruch.

Beamte müssen sich die ersten fünf Jahre privat absichern, erst danach besteht für sie ein Anspruch.

Sind Hausfrauen oder Hausmänner nicht in der Lage, sich um den Haushalt oder die kinder zu kümmern, können sie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mögliche Kosten für eine Hilfe im Haushalt abdecken.

Studenten werden erst 5 Jahre nach dem Beginn ihrer Berufstätigkeit vollständig durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Somit ist auch für Studenten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Arbeitnehmer legen bei Vertragsabschluß der Berufsunfähigkeitsversicherung die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente fest. Um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, sollte diese mindestens 75% des derzeitigen Nettoeinkommens betragen. Junge Antragssteller sollten darauf achten, daß der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, dann kann die anfängliche Berufsunfähigkeitsrente später unter festgelegten Bedingungen, meist bis Alter 40 oder 45, ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für die gesetzliche Rentenversicherung gilt: für alle, die nach 1961 geboren wurden, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit eine befristete Erwerbsminderungsrente, Voraussetzung ist jedoch, daß sie mindestens 5 Jahre sozialversichert waren. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente errechnet sich anhand der Stunden, die ein Arbeitnehmer zu arbeiten in der Lage ist. Hierbei wird auch eine Tätigkeit in einem artfremden Beruf in Betracht gezogen. Berufsunfähige erhalten nur 50% der Erwerbsminderungsrente, wenn sie in der Lage sind, einen halben Tag zu arbeiten.

Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit


Wer nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit seinen Beruf gemessen an Ausbildung, Erfahrung und den aktuellen Lebensumständen nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit muß durch ein medizinisches Gutachten belegt werden. Hauptsächliche Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Gelenk- und Wirbelsäuleschäden, seelischen Erkrankungen, Erkrankungen an Herz und Kreislauf sowie Tumore. Wer bei einer zumutbaren anderen Arbeit in der Lage ist, ganztägig zu arbeiten, gilt im Sinne der deutschen Rentenversicherung nicht als berufsunfähig.

Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Kann der Versicherte seinen Beruf für mindestens 6 Monate zu 50% nicht mehr ausüben, erhält er die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente.

gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sein, kann bei voller Erwerbsunfähigkeit die Rente Ihr Einkommen ersetzen. Auch Berufsanfänger sind bei einem Arbeitsunfall vom ersten Tag an geschützt. Voraussetzung ist, daß Sie Ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Grundsätzlich wird jedoch geprüft, ob Sie durch eine Reha wieder erwerbsfähig werden können und somit Ihren Lebensunterhalt selbst erarbeiten können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird beurteilt, wieviele Stunden Sie am Tag noch arbeitsfähig sind und ob Sie eine volle oder teilweise Erwerbsminderung haben. Hierbei gilt: unter 3 Stunden täglich = volle Rente 3-6 Stunden täglich = halbe Rente ( bei Arbeitslosigkeit jedoch volle Rente) ab 6 Stunden täglich = keine Rente Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, daß Sie wegen Krankheit oder Behinderung täglich nicht mehr als 6 Stunden arbeiten können. Dies gilt nicht nur für Ihren Beruf, sondern für alle Berufe auf dem Arbeitsmarkt. Sie können also auch für eine ganz andere Tätigkeit eingesetzt werden. Voraussetzung für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist auch, daß Sie mindestens 5 Jahre versichert sind. Als Beitragszeiten gelten u.a. Pflichtbeitragszeiten, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung und freiwillige Beitragszeiten. Erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente, können Sie zusätzlich weitere Einkünfte beziehen, müssen jedoch bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, bestimmte Sozialleistungen und Arbeitsverdienst können zur Verringerung oder gar zum Wegfall der Rente führen. Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell u.a. anhand Ihres Bruttoarbeitsverdienstes der letzten 3 Kalenderjahre ermittelt. Auskunft hierzu erhalten Sie von Ihrer Rentenversicherung. Informationsstand August 2009: deutsche-rentenversicherung-bund.de

Leistung der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente

Rente bei voller Erwerbsminderung (alte Bundesländer)
Versicherungsjahre Verdienst 70% vom Durchschnitt Verdienst 100% vom Durchschnitt Verdienst 130% vom Durchschnitt
25 465 Euro 664 Euro 863 Euro
30 558 Euro 797 Euro 1036 Euro
35 651 Euro 930 Euro 1208 Euro
40 744 Euro 1062 Euro 1381 Euro
45 837 Euro 1195 Euro 1554 Euro

 

 

Rente bei voller Erwerbsminderung (neue Bundesländer)
Versicherungsjahre Verdienst 70% vom Durchschnitt Verdienst 100% vom Durchschnitt Verdienst 130% vom Durchschnitt
25 408 Euro 584 Euro 759 Euro
30 490 Euro 700 Euro 910 Euro
35 572 Euro 817 Euro 1062 Euro
40 654 Euro 934 Euro 1214 Euro
45 735 Euro 1050 Euro 1365 Euro

Informationsstand August 2009: deutsche-rentenversicherung-bund.de